Mo11.12.1709:22

Rund um den Energieausweis

Von: LIV Schornsteinfegerhandwerk

Der Energieausweis ist ein praktisches Instrument zur energetischen Beurteilung von Gebäuden und gibt Aufschluss über Verbrauch und Emissionen. Eigentümer sowie Vermieter sind verpflichtet, ihn bei einem Nutzerwechsel oder Verkauf vorzulegen. Ausgestellt wird er unter anderem durch viele Schornsteinfeger.

Zwar verpflichtet die EnEV Eigentümer nur selten zu einer Nachrüstung – im Falle eines hohen Energiebedarfes ist jedoch immer zu einer Dämmung oder Heizungsmodernisierung zu raten, so die Experten des Schornsteinfegerhandwerks. Denn ein energetisch hochwertiges Zuhause erhöht nicht nur den Wert der Immobilie, sondern auch den Wohnkomfort und spart außerdem bares Geld. Bild: tdx/BV des Schornsteinfegerhandwerks

(tdx) - Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV genannt, schreibt für fast alle Gebäude einen sogenannten Energieausweis vor. Er ist ein äußerst hilfreiches Mittel, wenn es darum geht, den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes zu beurteilen. Alle ab Mai 2014 erstellten Energieausweise verfügen außerdem über eine Energieeffizienzklasse, wie sie von Elektrogeräten bekannt ist. Die Skala reicht von A+ bis H, wobei nur die Klassen A und B dem heutigen Neubaustandard entsprechen. Der Ausweis muss für jedes Objekt ausgestellt werden, das neu gebaut, neu vermietet, verkauft oder energetisch saniert wird, und ist zehn Jahre lang gültig. Ausgestellt werden darf das Dokument nur von qualifizierten Fachleuten. Dazu zählen nicht nur Architekten und Energieberater, sondern auch viele Schornsteinfeger.

 

Eigentümer und Vermieter müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel oder Verkauf ungefragt vorlegen und bereits im Inserat die zentralen Daten angeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 14.000 Euro. Lediglich Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche mit bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht freigestellt.

 

Zwar verpflichtet die EnEV Eigentümer nur selten zu einer Nachrüstung, im Falle eines hohen Energiebedarfes ist jedoch immer zu einer Dämmung oder Heizungsmodernisierung zu raten, so die Experten des Schornsteinfegerhandwerks. Auch für Gebäudeeigentümer, die eigentlich von der Pflicht befreit wären, ist die Erstellung eines Energieausweises äußerst sinnvoll. Denn ein energetisch hochwertiges Zuhause erhöht nicht nur den Wert der Immobilie, sondern auch den Wohnkomfort und spart außerdem bares Geld.

 

Das steht im Energieausweis

 

Das steckbriefartige Dokument umfasst fünf Seiten, die über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes informieren. Wer sich einen solchen Energieausweis genauer ansieht, entdeckt vor allem Farben und Zahlen. Zwar erscheint der Inhalt auf den ersten Blick kompliziert, er lässt sich jedoch leicht erschließen und gibt tiefe Einblicke in die energetische Gebäudesubstanz. Auf Seite 1 sind zunächst die grundlegenden Angaben zum Objekt zu finden, wie etwa die Anschrift, das Baujahr und die Nutzfläche. Ebenso ist angegeben, wie der Energieausweis erstellt wurde: auf Basis einer Berechnung oder durch Auswertung des tatsächlichen Verbrauchs. Wurde der Verbrauch berechnet, so finden sich auf Seite 2 die weiteren Energiekennwerte wie etwa das Berechnungsverfahren, die etwaige Nutzung erneuerbarer Energien und natürlich der Verbrauch. Wurde der Energiebedarf auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt, so gibt hierüber Seite 3 weitere Auskünfte. Hier sind Primär- und Endenergiebedarf des Gebäudes zu finden, die Daten der Verbrauchserfassung und eine Skala zum Vergleich des Endenergiebedarfs. Auf Seite 4 schließlich finden sich mögliche Empfehlungen zu kostengünstigen Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Energieeinsparung, wie etwa eine Fassadendämmung oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Auf Seite 5 werden abschließend die wichtigsten Begriffe des Energieausweises erläutert, wie etwa der Primär- und Endenergiebedarf.

 

Weitere Informationen sind unter www.schornsteinfeger.de erhältlich.

Fotos

Pressebild
 Download 
Pressebild
 Download 
Pressebild
 Download 
Pressebild
 Download 
Pressebild
 Download 

Pressekontakt

Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen
Konrad-Adenauer-Str. 7
30853 Langenhagen
www.schornsteinfeger.de

Ansprechpartner:
Jens Wagener
T: +49 (0) 511 / 77036 11
F: +49 (0) 511/ 77036 99
M: jens.wagener@schornsteinfeger-nds.de